Bei der Vorbereitung von bestimmten Planungen und Vorhaben der Stadt
erfolgt eine Öffentlichkeitsbeteiligung, um die Bürgerschaft über das
Planungsgeschehen zu informieren bzw. aktiv am Planungsprozess teilhaben
zu lassen.
Die Beteiligung erfolgt in der Regel durch eine Auslegung
der Planung, die Durchführung von Erörterungsveranstaltungen oder
schriftliche Beteiligung des Kreises der Betroffenen.
Für bestimmte gesetzlich normierte Planungen, wie z.B. für Bauleitplanverfahren, sind diese Beteiligungen einem streng formalisierten Verfahren unterworfen, das für die Stadt bindend ist. Dauer, Ort und Umfang der Beteiligung wird hierbei ortsüblich im Amtsblatt der Stadt mitgeteilt. Soweit nichts anderes bestimmt wird, kann jeder Bürger seine Stellungnahme binnen einer bestimmten Frist abgeben. Die verschiedenen geäußerten und mitunter entgegenstehenden öffentlichen und privaten Belange werden erfasst, gewichtet und abgewogen.
Die abschließende Abwägungsentscheidung über die eingegangenen Stellungnahmen erfolgt durch die gewählte Stadtverordnetenversammlung. Das Abwägungsergebnis wird den Einwendern schriftlich mitgeteilt.