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Schiedsamt
Schiedsamt im Schiedsamtsbezirk Wolfhagen
Wenn es mit dem Nachbarn oder einem anderen netten Mitmenschen mal nicht so richtig klappen will, ist guter Rat teuer.
Das muss aber nicht sein!
Bei bestimmten Delikten, wie z.B.
- Beleidigung
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung
- Hausfriedensbruch
- Bedrohung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
haben Sie die Möglichkeit, Ihr gutes Recht bei Gericht einzuklagen.
Bei den oben aufgeführten Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.
Beispiele:
Die Freundin zahlt das geliehene Geld nicht zurück? Vom Nachbargrundstück hängen Baumäste und Zweige zu Ihnen herüber, Sie müssen ständig das Nachbar-Laub entfernen?
Da und in vielen anderen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten können Ihnen Schiedspersonen weiterhelfen.
Was können Sie erwarten?
Bei einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau ist ein Schlichtungsversuch
- schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeiten. Sie sparen dadurch Zeit und Nerven und da im Schlichtungsverfahren keine Partei gewinnt oder verliert, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Frieden von Dauer ist.
Sie sitzen bei der Schiedsperson am Tisch und klären in ruhiger Atmosphäre Ihr Problem. Schiedspersonen sind per Eid zur Verschwiegenheit verpflichtet und absolut unparteiisch tätig.
Sie können schlichten, aber nicht richten. Hierbei wird also kein Urteil gesprochen, sondern ein Vergleich erzielt, mit dem beide Parteien einverstanden sind. Dieser Vergleich ist 30 Jahre gültig hinsichtlich der Verpflichtungen, die darin übernommen werden.
Schiedsmann im Schiedsamtsbezirk Wolfhagen |
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Karl-Martin Götte |
Bismarckstraße 14, 34466 Wolfhagen |
01520 1796668 |
Karlmartingoette@web.de |
Stellv. Schiedsfrau im Schiedsamtsbezirk Wolfhagen |
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Ramona Kampfrath |
Ahornstraße 8, 34466 Wolfhagen |
Schiedspersonen sind nicht unbezahlbar
Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich. Rechtssuchende Bürger haben daher lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten (Porto u.s.w.) zu zahlen.
Für ca. 40,– Euro können die Parteien schon einen Vergleich schließen und sich diese Kosten evtl. auch teilen.