Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir, die Stadt Wolfhagen, sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) und der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website wolfhagen.de.

Rechtsgrundlage sind § 14 des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) und die Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019), mit denen die Richtlinie (EU) 2016/2102 umgesetzt wird. Maßstab sind die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), also die europäische Norm EN 301 549 und die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1 in der Stufe AA.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der unten genannten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den genannten Anforderungen vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Unvereinbarkeit mit den Anforderungen

Die folgenden Inhalte sind nicht oder nicht vollständig barrierefrei:

  • Überschriften: Auf einzelnen Seiten ist die Reihenfolge der Überschriftenebenen nicht eingehalten oder es gibt leere Überschriften. Für Nutzende von Screenreadern ist die Gliederung dort schwerer nachzuvollziehen. Betroffen sind zum Beispiel: Startseite. (WCAG 1.3.1, 2.4.6) Wir korrigieren die Gliederung schrittweise.
  • Alternativtexte: Nicht alle Bilder haben einen aussagekräftigen Alternativtext. Das betrifft vor allem ältere Beiträge und Bildergalerien. (WCAG 1.1.1) Neue Bilder versehen wir mit Alternativtexten, ältere Inhalte arbeiten wir schrittweise nach.
  • Videos: Eingebundene Videos haben teilweise keine Untertitel und keine Audiodeskription. Betroffen sind zum Beispiel: Freizeit in wolfhagen, Kinder jugendarbeit, Konversion. (WCAG 1.2.2, 1.2.5) Auf Anfrage stellen wir Ihnen den Inhalt in Textform bereit.
  • PDF-Dokumente: Viele Dokumente, etwa Mitteilungsblätter, Satzungen, Formulare und Pläne, sind nicht durchgängig barrierefrei aufbereitet. Teilweise liegen sie nur als eingescannte Bilder vor. (WCAG 1.1.1, 1.3.1, 2.4.2) Neue Dokumente erstellen wir nach Möglichkeit barrierefrei. Auf Anfrage stellen wir Ihnen den Inhalt in einer zugänglichen Form bereit.
  • Eingebundene Inhalte Dritter: Inhalte und Dienste anderer Anbieter, die wir auf der Website einbinden (zum Beispiel Karten, Videos, Terminbuchungen oder Online-Dienste der Verwaltung), sind teilweise nicht barrierefrei. Auf deren Gestaltung haben wir nur begrenzt Einfluss. Bei Bedarf geben wir Ihnen die Informationen gern auf anderem Weg.
  • Leichte Sprache: Auf der Startseite fehlen noch Erläuterungen in Leichter Sprache. Wir prüfen, wie wir diese Erläuterungen ergänzen.

Ausnahmen

Nicht unter die Anforderungen fallen nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 insbesondere:

  • Dateien wie PDF-Dokumente, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, sofern sie nicht für laufende Verwaltungsverfahren benötigt werden,
  • aufgezeichnete Videos und Tonaufnahmen, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden,
  • Inhalte Dritter, die von uns weder finanziert noch entwickelt werden und nicht unserer Kontrolle unterliegen,
  • Kartendienste, sofern wesentliche Informationen wie Adressen auch in Textform angeboten werden.

Unverhältnismäßige Belastung

Wir berufen uns derzeit nicht auf eine unverhältnismäßige Belastung. Die oben genannten Mängel wollen wir schrittweise beheben.

Barrierefreie Alternativen

Wenn Sie einen der genannten Inhalte nicht nutzen können, schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir stellen Ihnen die Informationen dann auf anderem Weg zur Verfügung, zum Beispiel als Text per E-Mail oder telefonisch.

Informationen zu dieser Website in Deutscher Gebärdensprache finden Sie auf der Seite Gebärdensprache.

Über den digitalen Assistenten auf dieser Website können Sie Ihre Fragen auch in einfacher Sprache und in vielen anderen Sprachen stellen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 04.03.2025 erstellt. Sie wurde zuletzt am 11. Oktober 2026 überprüft und aktualisiert.

Grundlage ist eine Selbstbewertung. Wir haben alle über Sitemap und Menü erreichbaren Seiten automatisiert nach WCAG 2.1 Stufe AA (EN 301 549) gemessen, jeweils in Bildschirmgröße für Computer und Smartphone. Ergänzend haben wir von Hand geprüft: Bedienung mit der Tastatur, sichtbarer Fokus, Kontraste auch beim Überfahren mit der Maus, Gliederung der Überschriften, Formulare und Menü. Die letzte Prüfung fand am 11. Oktober 2026 statt.

Wir überprüfen diese Erklärung regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, und bei jeder wesentlichen Änderung der Website.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Oder benötigen Sie Informationen, die nicht barrierefrei angeboten werden? Dann melden Sie sich bitte bei uns:

Stadt Wolfhagen
Burgstraße 33-35
34466 Wolfhagen
Telefon: 05692 / 602-0
E-Mail: stadtverwaltung@wolfhagen.de

Wir beantworten Ihre Anfrage so bald wie möglich, spätestens innerhalb von sechs Wochen.

Durchsetzungsverfahren

Haben Sie innerhalb von sechs Wochen keine oder keine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Hessen ein Durchsetzungsverfahren beantragen. Die Durchsetzungsstelle wirkt dann gemeinsam mit uns auf eine Lösung hin.

Durchsetzungsstelle beim Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Regierungspräsidium Gießen
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303-2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
Antrag online: lbit.hessen.de

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