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Wird ein Grundstück veräußert oder erworben, beginnt die Zahlungspflicht für den neuen Eigentümer frühestens am 01. Januar des auf den Eigentumswechsel folgenden Jahres.
Seitens der Stadt Wolfhagen wird eine Umschreibung auf den neuen Eigentümer erst vorgenommen, wenn der entsprechende Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes Kassel für den neuen Eigentümer vorliegt. Bis dahin ist der alte Eigentümer weiterhin steuerpflichtig.
Eine Vereinbarung im Kaufvertrag, nach der der Erwerber die Zahlung der Grundsteuer ab einem bestimmten Zeitpunkt zu übernehmen hat, gilt nur privatrechtlich für die Vertragsparteien untereinander. Sobald der Grundsteuermessbescheid für den Erwerber dem Steuerwesen der Stadt Wolfhagen vorliegt, wird dieser zur Zahlung der Grundsteuer herangezogen.
Bis zu diesem Zeitpunkt bitten wir Sie, die Grundsteuer für das veräußerte Grundstück weiter zu bezahlen. Die von Ihnen gezahlte Grundsteuer wird Ihnen nach Eingang des neuen Grundsteuermessbescheides zurückerstattet. Die Rückerstattung entsteht zu dem Zeitpunkt, auf den der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes Kassel datiert ist.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Steuerwesen der Stadt Wolfhagen
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