Sie sind hier: Home » Neuwahl eines Ortsgerichtsmitgliedes des Ortsgerichts Wolfhagen
Für das Ortsgericht Wolfhagen ist ein neues Ortsgerichtsmitglied zu wählen.
Zu den Aufgaben des Ortsgerichtes –einer Hilfsbehörde der Justiz– zählen Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften, Sterbefallanzeigen, Nachlasssicherung sowie Grundstücksschätzungen.
Gemäß § 8 (1) des Ortsgerichtsgesetzes dürfen zu Mitgliedern der Ortsgerichte nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollten mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein. Das Amt kann gemäß § 8 (2) Ortsgerichtsgesetz nicht ausüben, wer seinen Wohnsitz nicht im Ortsbezirk des Ortsgerichts Wolfhagen hat, die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt, als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist.
Die Wahl erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wolfhagen. Die Amtszeit beträgt 10 Jahre, kann aber auf 5 Jahre begrenzt werden, wenn die/der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat. Die Bestellung zum Ortsgerichtsschöffen erfolgt durch den Direktor des Amtsgerichtes Kassel.
Bewerbungsbögen für interessierte Personen, die sich für dieses Amt zur Wahl stellen möchten, sind abzurufen unter https://wolfhagen.de/ortsgericht/ oder in diesem Beitrag. Sie werden gebeten, diese umgehend –spätestens bis 30. Mai 2025– per Email an stadtverwaltung@wolfhagen.de oder postalisch zu schicken an: Magistrat der Stadt Wolfhagen, Burgstr. 33-35, 34466 Wolfhagen. Bei Rückfragen stehen Ari Finke (Tel.: 05692-602 112) oder Kai Liebig (Tel.: 05692-602 100) zur Verfügung.
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