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Rückwirkend zum 1. Januar 2025 sind vom Magistrat der Stadt Wolfhagen neue Sportförderrichtlinien beschlossen worden, die die bisherigen Richtlinien aus dem Jahre 2016 ablösen.
Neben der Anschaffung von Sportgeräten und -materialien werden jetzt u. a. auch vereinzelt Baumaßnahmen durch die Stadt gefördert sowie die Aus- und Weiterbildung von Übungsleiterinnen und -leitern. Neu hinzugekommen sind darüber hinaus eine mitgliederbasierte Pauschalförderung, die den Vereinen ab einer Mitgliederanzahl von 150 mehr Planungssicherheit und Perspektiven geben soll, sowie eine besondere Projektförderung (z.B. für Vereinskooperationen, Inklusionsarbeit), sofern Angebote verbessert oder neue Impulse für den Wolfhager Sport gesetzt werden.
Ein besonderes Gewicht bei der Bewertung der Förderfähigkeit erhält die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
Das vorhandene Budget allein für Fördermaßnahmen im nicht-baulichen Bereich ist im Haushaltsjahr 2025 mit rund 20.000 EUR veranschlagt. Nicht mit eingerechnet sind dabei die Mittel aus der Landesförderung „Sport integriert Hessen“, die noch einmal 20.000 EUR ausmachen. Damit soll zugleich ein Beitrag zur Stärkung des Wolfhager Sportangebots und Ehrenamts leistet werden. Allein die zehn größten Vereine haben zusammen über 4.000 Mitglieder und entsprechend viele Übungsleiter.
Bürgermeister Dirk Scharrer hebt die Bedeutung einer breiter aufgestellten Sportförderung und allgemein des Sports für Wolfhagen als Sportstadt hervor: „Sport und Bewegung sind nicht zuletzt dank ihrer zahlreichen gesellschaftlichen Funktionen ein notwendiger Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Um diesen Funktionen, wie z. B. auch der Teilhabe oder Gesundheitsförderung, der Integration und Inklusion stärker Rechnung zu tragen, haben wir uns entschlossen, die Sportförderung neu zu konzipieren. Tagtäglich engagieren sich unzählige Menschen unentgeltlich für den Sport in unserer Stadt und leisten damit einen entscheidenden Beitrag für andere Menschen und das Gemeinwohl. Zudem bildet unser Vereinssport ein wichtiges Fundament für das Schaffen von Werten wie Fairplay, Teamgeist und Ausdauer - Werte, die nicht nur auf dem Spielfeld, sondern auch im Leben von unschätzbarem Wert sind.“
Die neue Richtlinie kann hier abgerufen werden. Dort sind auch Fristen aufgeführt, die es bei der Antragstellung einzuhalten gilt. Ein wichtiger Hinweis: Die Anträge auf eine Pauschalförderung gemäß der Struktur der Mitgliederzahlen müssen in diesem Jahr bis zum 31. März formlos im Rathaus eingehen. Dazu gibt es entsprechende Formulierungshilfe. Künftig ist dieser Antrag dann immer jährlich bis zum 31. Januar einzureichen.
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